GBV Kultur von 1950 e.V.
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Verbrennung von Grünabfällen im Garten nicht mehr zulässig!
Mit dem Senatsbeschluss zur Aufhebung der „Verordnung über die Beseitigung außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen" ist die
Verbrennung von Gartenabfällen in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen ab dem 18.10.2017 nicht mehr zulässig.
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:
Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub. Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse. Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist nunmehr eine Ordnungswidrigkeit. Um Gartenabfälle zu entsorgen, gibt es in Hamburg nahezu flächendeckend die Biotonne. Darüber hinaus nimmt die Stadtreinigung Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu l m3 pro Anfahrt kostenlos an allen Recyclinghöfen an und Laub wird in der Laubsaison in speziellen Laubsäcken auch direkt am Grundstück abgeholt.
Weiterhin erlaubt ist die Verwertung von Gartenabfällen, z.B. durch Kompostierung oder Mulchen. Feuerschalen dürfen nur dann genutzt werden, wenn trockene Holzscheite (Kaminholz) verwendet werden und keine Belästigung durch Rauch und Funkenflug entsteht. Durch Asche und Holzreste werden Schadstoffe in den Boden gebracht, daher müssen die ausgekühlten Verbrennungsreste über die Müllgefäße der Stadtreinigung entsorgt werden. Festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen müssen einen Mindestabstand von 5,00 m zur Laube und 2,50 m zur Parzellengrenze haben.
Hintergrund: Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 28 Absatz l Satz l in Verbindung mit § 69 Absatz l Nr. 2 und Absatz 3. (1) Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Ruhezeiten
Ruhezeiten gelten.
Mittagsruhe 13:00 – 15:00 Uhr
Außerdem gelten die gesetzlichen Ruhezeiten
Nachtruhe ab 22:00 bis 07:00 Uhr.
Sonn- und Feiertags sind Arbeiten, die Lärm erzeugen, generell zu unterlassen!
Der Vorstand
Liebe Gartenfreunde,
die Polizei Hamburg Harburg hat darauf hingewiesen, dass immer mehr Diebstähle auf den Parzellen stattfinden, obwohl die Pächter anwesend sind. Das heißt, der Kleingärtner arbeitet hinten im Garten und vorne wird er bestohlen, weil die Gartenpforte bzw. die Laubentür nicht verschlossen war. Und weg sind Handtasche, Schlüssel oder das Portemonnaie!!
Der Vorstand
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© R.Rieper