GBV Kultur von 1950 e.V.
Mitglieder
Die Schadenanzeige ist erst vom Vorstand zu unterschreiben bevor Sie zum Landesbund gesendet wird. Der Landesbund bearbeitet keine Schadenanzeigen ohne die Unterschrift des Vorstandes. Bitte eine Kopie von der Schadenanzeige fertigen. Leider ist es vorgekommen, dass die Schadenanzeigen nicht beim Landesbund der Gartenfreunde angekommen sind.
Versicherungs Unterlagen gibt es auf der Desktop Seite
Termine Sprechstunden und Gemeinschaftsarbeiten für das Gartenjahr 2025
04 April 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
02 Mai 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
06 Juni 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
04 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
18 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
Im August findet keine Gemeinschaftsarbeit statt,
Sommerferien. (Hamburg Do, 24.07.2025 - Mi, 03.09.2025)
05 September 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
31 Oktober 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
Gemeinschaftssarbeit:
Gearbeitet wird Jeweils samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Gartengeräte sind mitzubringen. Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift für die geleistete Gemeinschaftsarbeit nicht vergessen.Nachhinein können die Stunden nicht gutgeschrieben werden.
05.04.2025 Kol. 1 Parzelle 02 – 20 und Parzelle 193 - 199
03.05.2025 Kol. 2 Parzelle 22 – 41
31.05.2025 Kol. 2 Parzelle 42 – 64
14.06.2025 Kol.3 Parzelle 65 – 99
05.07.2025 Kol. 3 Parzelle 100 – 126
19.07.2025 Kol. 4 Parzelle 127 – 155
Im August findet 06.09.2025 Kol. 5 Parzelle 178 – 205
27.09.2025 01.11.2025 Kol. 5 Parzelle 160 – 177
Satzung §4
"Rechte und Pflichten der Mitglieder"
(3) (a) Nach Maßgabe dieser Satzung sind die ordentlichen Mitglieder auf Anordnung
des Vorstandes zur GemeinschaAsarbeit für den Verein verpflichtet.
Am Ende des Arbeitsdienstes ist eine Unterschrieft zu leisten. Nachhinein können die Stunden nicht
gutgeschrieben werden. Es können Vereinsfremde den Arbeitsdienst leisten. Es muss dabei beachtet werden, dass es keinen Versicherungsschutz gibt. Der Verein lehnt jede Haftung ab.
Ein Termin kann mit Absprache des 2.Vorsitzenden oder
Obmann/ Obfrau verlegt werden.
Mit Absprache mit dem 2. Vorsitzenden oder Obmann / Obfrau , haben wir leichte Tätigkeiten für die Gemeinschaftsarbeit.
Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift nicht vergessen.
Es wird ausschließlich in arbeitssicherheits gerechter Kleidung und Handschuhen gearbeitet. Arbeitsgeschirr wie zum Beispiel Schubkarre, Harke und Spaten sind mitzubringen.
Änderungen vorbehalten - siehe Schaukasten.
© R.Rieper