GBV Kultur von 1950 e.V.
Mitglieder
Die Schadenanzeige ist erst vom Vorstand zu unterschreiben bevor Sie zum Landesbund gesendet wird. Der Landesbund bearbeitet keine Schadenanzeigen ohne die Unterschrift des Vorstandes. Bitte eine Kopie von der Schadenanzeige fertigen. Leider ist es vorgekommen, dass die Schadenanzeigen nicht beim Landesbund der Gartenfreunde angekommen sind.
Versicherungs Unterlagen gibt es auf der Desktop Seite
Termine Sprechstunden und Gemeinschaftsarbeiten für das Gartenjahr 2025
Sprechstunden in der Saison am 1. Freitag im Monat (Sprechstunden an Feiertagen fallen aus)
04 April 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
02 Mai 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
06 Juni 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
04 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
14 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro
Im August findet keine Gemeinschaftsarbeit statt, Sommerferien. (Hamburg Do, 24.07.2025 - Mi, 03.09.2025)
05 September 19:00 – 21:00 Uhr
Sprechstunde im Vereinshausbüro
31 Oktober 19:00 – 21:00 Uhr
Sprechstunde im Vereinshausbüro
1 November 2025 ab 09:00 Uhr Wasserabstellen, Achtung die Pforten müssen offen sein, die/der Pächterin/er anwesend sein um evtl. Unklarheiten und zustand des Wasseranschlusses beim Ablesen der Zählerstände zu klären.
01 November 2025 Letzter Tag für die Müllentsorgung
Gemeinschaftsarbeit Gearbeitet wird Jeweils samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Gartengeräte sind mitzubringen Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift nicht vergessen. Nachhinein können die Stunden nicht gutgeschrieben werden.
05.04.2025 Kol. 1 Parzelle 02 – 20 und Parzelle 193 - 199
03.05.2025 Kol. 2 Parzelle 22 – 41
31.05.2025 Kol. 2 Parzelle 42 – 64
14.06.2025 Kol.3 Parzelle 65 – 99
05.07.2025 Kol. 3 Parzelle 100 – 126
19.07.2025 Kol. 4 Parzelle 127 – 155
Im August findet keine Gemeinschaftsarbeit statt, Sommerferien. (Hamburg Do, 24.07.2025 - Mi, 03.09.2025)
06.09.2025 Kol. 5 Parzelle 178 – 205
27.09.2025 Kol. 6 Parzelle
2B, 3B, 4B, 5B, 6B, 7B, 8B, 9B, 10B, 11B, 12B, 13B, 14B
01.11.2025 Kol. 5 Parzelle 160 – 177
Satzung §4
"Rechte und Pflichten der Mitglieder"
(3) (a) Nach Maßgabe dieser Satzung sind die ordentlichen Mitglieder auf Anordnung des Vorstandes zur Gemeinschaftsarbeit für den Verein verpflichtet.
Am Ende des Arbeitsdienstes ist eine Unterschrift zu leisten. Nachhinein können die Stunden nicht gutgeschrieben werden. Es können Vereinsfremde den Arbeitsdienst leisten. Es muss dabei beachtet werden, dass es keinen Versicherungsschutz gibt. Der Verein lehnt jede Haftung ab. Ein Termin kann mit Absprache des 2.Vorsitzenden verlegt werden. Mit Absprache mit dem 2. Vorsitzenden, haben wir leichte Tätigkeiten für die Gemeinschaftsarbeit. Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit die Unterschrift nicht vergessen. Es wird ausschließlich in arbeitsgerechter Kleidung und Handschuhen gearbeitet. Arbeitsgeschirr wie zum Beispiel Schubkarre, Harke und Spaten sind mitzubringen.
Änderungen vorbehalten - siehe Schaukasten.
© R.Rieper