Mitglieder

Die Schadenanzeige ist erst vom Vorstand zu unterschreiben bevor Sie zum Landesbund gesendet wird. Der Landesbund bearbeitet keine Schadenanzeigen ohne die Unterschrift des Vorstandes. Bitte eine  Kopie von der Schadenanzeige fertigen. Leider ist es vorgekommen, dass die Schadenanzeigen nicht beim Landesbund der Gartenfreunde angekommen sind.

Versicherungs Unterlagen gibt es auf der Desktop Seite


Termine Sprechstunden und Gemeinschaftsarbeiten für das Gartenjahr 2025


04 April 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro

02 Mai 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro

06 Juni 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro

04 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro

18 Juli 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro


Im August findet keine Gemeinschaftsarbeit statt,

Sommerferien. (Hamburg Do, 24.07.2025 - Mi, 03.09.2025)


05 September 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro

31 Oktober 19:00 – 21:00 Uhr Sprechstunde im Vereinshausbüro


Gemeinschaftssarbeit:


Gearbeitet wird Jeweils samstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Gartengeräte sind mitzubringen. Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift für die geleistete Gemeinschaftsarbeit nicht vergessen.Nachhinein können die Stunden nicht gutgeschrieben werden.


05.04.2025 Kol. 1 Parzelle 02 – 20 und Parzelle 193 - 199

03.05.2025 Kol. 2 Parzelle 22 – 41

31.05.2025 Kol. 2 Parzelle 42 – 64

14.06.2025 Kol.3 Parzelle 65 – 99

05.07.2025 Kol. 3 Parzelle 100 – 126

19.07.2025 Kol. 4 Parzelle 127 – 155

Im August findet 06.09.2025 Kol. 5 Parzelle 178 – 205

27.09.2025 01.11.2025 Kol. 5 Parzelle 160 – 177


Satzung §4

"Rechte und Pflichten der Mitglieder"

(3) (a) Nach Maßgabe dieser Satzung sind die ordentlichen Mitglieder auf Anordnung

des Vorstandes zur GemeinschaAsarbeit für den Verein verpflichtet.


Am Ende des Arbeitsdienstes ist eine Unterschrieft zu leisten. Nachhinein können die Stunden nicht

gutgeschrieben werden. Es können Vereinsfremde den Arbeitsdienst leisten. Es muss dabei beachtet werden, dass es keinen Versicherungsschutz gibt. Der Verein lehnt jede Haftung ab.

Ein Termin kann mit Absprache des 2.Vorsitzenden oder

Obmann/ Obfrau verlegt werden.

Mit Absprache mit dem 2. Vorsitzenden oder  Obmann / Obfrau , haben wir leichte Tätigkeiten für die Gemeinschaftsarbeit.

Nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit bitte die Unterschrift nicht vergessen.

Es wird ausschließlich in arbeitssicherheits gerechter Kleidung und Handschuhen gearbeitet. Arbeitsgeschirr wie zum Beispiel Schubkarre, Harke und Spaten sind mitzubringen.


Änderungen vorbehalten - siehe Schaukasten.



© R.Rieper